Stecker rein und los:
Balkonkraftwerk für jeden
Balkonkraftwerke
Plug & Power: So funktioniert ein Balkonkraftwerk
Ein Balkonkraftwerk besteht aus ein bis zwei Solarmodulen, die mit einem Wechselrichter verbunden sind, und einem Anschlusskabel. Der Wechselrichter wandelt den Gleichstrom aus den Solarzellen in Wechselstrom um und versorgt über das Anschlusskabel die heimische Steckdose. Kühlschrank, Waschmaschine oder Fernseher bedienen sich zuerst an dieser Quelle, bevor sie auf den Strom vom Netzbetreiber zurückgreifen. Wird der selbst produzierte Strom nicht selbst verbraucht, geht er automatisch ins öffentliche Netz über, eine Vergütung ist nicht vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, den Strom auch genau dann zu verbrauchen, wenn die Sonneneinstrahlung stark ist.
Plug & Power
Ein Balkonkraftwerk besteht aus ein bis zwei Solarmodulen, die mit einem Wechselrichter verbunden sind, und aus einem Anschlusskabel. Der Wechselrichter wandelt den Gleichstrom aus den Solarzellen in Wechselstrom um und versorgt über das Anschlusskabel die heimische Steckdose. Kühlschrank, Waschmaschine oder Fernseher bedienen sich zuerst an dieser Quelle, bevor sie auf den Strom vom Netzbetreiber zurückgreifen.
Lohnt sich ein Balkonkraftwerk?
Bei Ausrichtung des Balkonkraftwerkes nach Süden, Südosten oder Südwesten lohnt sich die Investition in jedem Fall, da die Hersteller in der Regel 25 Jahre Garantie auf die Solarmodule geben. Einstiegspreise liegen aktuell im dreistelligen Bereich, so dass sich die Anlage je nach Kaufpreis, Sonneneinstrahlung und Strompreis bereits nach mehreren Jahren rechnet. Mit geringen Investitionskosten können Sie so viel für die Umwelt tun und Ihren Geldbeutel nachhaltig entlasten.
Ist ein Balkonkraftwerk genehmigungspflichtig?
Ein Balkonkraftwerk ist zwar nicht genehmigungspflichtig, in der Regel jedoch anmeldepflichtig, sofern es eine Eigenanlage nach NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) darstellt: diese muss sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch beim eigenen Netzbetreiber angemeldet werden. Die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers, ein einheitliches Verfahren existiert in Deutschland aktuell noch nicht. Mit dem Netzbetreiber ist sich auch abzustimmen hinsichtlich einer Netzrückspeisung, die zu Messfehlern beim Stromverbrauch führen kann.
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